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Auszug aus den Allgemeinen Brandschutzbestimmungen der Frima Siemek
Strafenkatalog der Brandschutzverodnung.
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 a:
behinderung eines brandschutzgenossen im löscheinsatz.
sollte jemand erwischt werden, bzw. jemand jemand kennen, der, der bruder von jemand ist, der gesehen hat wie er, einen genossen im löscheinsatz im sinne der brandschutzverordnung, bei der ausführung einer brandbekämpfungsmaßnahme, behindert hat, so ist dieser je nach schwere des behinderungsdeliktes und geschlechtsausprägung nach Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b zu bestrafen.
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b:
strafkategorien nach brandschutzverordnung
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b UnterUnterpunkt 1:
1.die mündliche verwarnung
handelt es sich bei dem täter um eine weibliche, möglichst kurvenreiche, wohlgeformte, optisch ansprechende person (im weiteren geile sau genannt), so obliegt es dem genossen im löscheinsatz, nach abschluß des einsatzes, bzw. in kurzen einsatzpausen, die mündliche verwarnung auszusprechen und sich von der geilen sau das löschrohr oral polieren zu lassen.
die mündliche verwarnung ist nur anwendbar bei personen, die dem kreise der geilen säue angehören, welches durch den genosen im löscheinsatz zu kontrollieren ist. ist der genosse im löscheinsatz, bedingt durch die schwere des einsatzes mit eventuellen fehlfunktionen des sehzentrums, nicht mehr in der lage eine person eineindeutig als geile sau zu identifizieren, so hat er sich rat eines qualifizierten fachMANNes einzuholen.
stellt sich bei nüchterner betrachtung (nach vollzogener mündlicher verwarnung) heraus, das die ausführende person nicht dem kreise der geilen säue angehört, so ist die mündliche verwarnung rückgängig gemacht werden und es ist eine löschmittelholung nach Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b UnterUnterpunkt 3 auszusprechen.
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b UnterUnterpunkt 2:
2.die mündliche verwarnung einer ersatzperson
handelt es sich bei dem täter um eine person, die nicht zu dem kreis der geilen säue zählt, aber die person kennt eine person, welche in diesen kreis eingeordnet werden kann und diese ersatzperson wäre bereits die mündliche verwarnung zu übernehmen, nicht übergeben, so kann der genosse im löscheinsatz die müdliche verwarnung auch dieser ersatzperson aussprechen, womit der eigentliche täter, nach erfolgreicher durchführung der mündlichen verwarnung durch die ersatzperson, von seiner schuld befreit ist.
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b UnterUnterpunkt 3:
3.die löschmittelholung
handelt es sich bei dem täter um eine person, die nicht zu dem kreis der geilen säue zählt und die person kennt keine
ersatzperson die bereit wäre die mündliche verwarnung nach Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b zu UnterUnterpunkt 2 zu übernehmen, so hat der täter unverzüglich den nächstgelegen, durch die frima siemek verifizierten, fachhändler aufzusuchen und die, durch den genossen im löscheinsatz - je nach schwere des vergehens - verhängte, menge an zugelassenen brandbekämpfungsflüssigkeiten in flaschen oder fässern zu erwerben und dem genossen im löscheinsatz zu übergeben um seine schuld zu tilgen.
Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b UnterUnterpunkt 4:
4.die stärkung der brandbekämpfer nach dem ersten löschvorgang
handelt es sich bei dem täter um eine person, die nicht zu dem kreis der
geilen säue zählt und die person kennt keine ersatzperson die bereit wäre die mündliche verwarnung nach Pharagraf 3 Absatz 7 Punkt 3 Komma 8 Unterpunkt 12 b zu UnterUnterpunkt 2 zu übernehmen, oder möchte sie aus
persönlichen gründen, oder aus eifersuchtsgründen gegenüber dieser helden
so hat der täter / die täterin die möglichkeit, unverzüglich und schnellst-
möglich den nächstgelegen, durch die frima siemek verifizierten,
fachhändler für möglichst fettreiche, wohlschmeckende nahrung aufzusuchen
bzw. diese unter aufsicht mindestens eines genossens, selber herzustellen
und die, durch den andauernden schweren löscheinsatz geschwächten
genossen, damit, auf verlangen und unabhängig von der geforderten menge,
-je nach schwere des vergehens -zu versorgen, um seine / ihre schuld zu
tilgen.
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Hier endlich mal das update:
Sehr geehrte drei Damen und Herren,
aufgrund der neuen Brandschutzverordnung vom 20.08.2004 ist es unbedingt erforderlich einen Kasten gefüllt mit, durch die Firma Siemek authorisierten, Löschmitteln
am Bildschirmarbeitsplatz vorrätig zu haben und eine Flasche des wertvollen Elexiers bei einer Brandschutzüberprüfung an die prüfenden Brandschutzobermeister Walter Siemek oder Brandschutzobermeister Erich Hübbenbecker,
auszuhändigen.
Anderenfalls werden Sie nach Parahgraf 12 der Brandschutzverordnung zur Rechenschaft gezogen.
Mit freundlichen Grüssen / kind regards
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SIEMEK
Siemek Brandschutz Services
GmbH & Co. OHG
Brandschutz Integration Services
Walter Siemek
Brandschutzobermeister
Distrikt Süd
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Sehr geehrte drei Damen und Herren,
aufgrund der allgemeinen Unsicherheit unter den Amateurbrandschützern folgt nun diese i-mehl mit ergänzenden Informationen zur neuen Brandschutzverordnung. Diese wurde am gestrigen Donnerstag vom Bundesgerd abgesegnet und trat heute am 20.08.2004 um 0:36:48 Uhr in Kraft. Damit sind auch die neuen Brandschutzbestimmungen - besonders die Installation eines dauerhaft gefüllten Kastens mit zugelassenen Löschmitteln am Bildschirmarbeitsplatz - zu beachten und einzuhalten.
Allerdings ist in der Brandschutzverodnung eine dreiwöchige Übergangsphase vorgesehen, in der die Beschaffung des Löschelexiers sichzustellen ist. Erhältlich ist dieses im Büro des Leiters des Ausbildungszentrums für Technik, Informationsverarbeitung und Wirtschaft - Herrn J.H*ffer. Bitte beachten sie das Löschmittel der Marke "Paderborner Goldpilsener" und "Paderborner Plörrbräu aus der Dose" mit Inkrafttreten der neuen Brandschutzverordnung nicht mehr zulässig sind, da diese unbekannte, höchstwahrscheinlich extraterristrische, äußerst suspekte Substanzen enthalten, welche bei mehrfacher Anwendung zur Erblinung, Impotenz, Fingernagelkrebs und anderen, bisher nicht spätzlefizierten, Krankheiten führen kann. Gleiches gilt für die Löschmittel "Öttinger Pils", "Öttinger Export" und insbesondere "Öttinger Malzbier"!
Ich hoffe alle Klarheiten unter den Amateuerbrandschützern beseitigen zu können.
Mit freundlichen Grüssen / kind regards
_______________________________________________
SIEMEK
Siemek Brandschutz Services
GmbH & Co. OHG
Brandschutz Integration Services
Walter Siemek
Brandschutzobermeister
Distrikt Süd
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